;

Kulturgüterschutz im Zivilschutz

Der Kulturgüterschutz basiert auf internationalen Abkommen und verfügt in der Schweiz über eigene rechtliche Grundlagen. Über die Jahrzehnte hat sich der Kulturgüterschutz weiterentwickelt.

Dienste | Kulturgüterschutz

Der Kulturgüterschutz kurz vorgestellt

Kulturgüter sind bewegliche oder unbewegliche Güter, wie Denkmäler, Gebäudeteile, Kunstwerke, Bücher etc. die für das kulturelle Erbe von grosser Bedeutung sind.

Der Zivilschutz hilft mit, einen wirksamen Schutz des Kulturgutes sicherzustellen. Neben kriegerischen Ereignissen sind Kulturgüter von natur- und technikbedingten Gefahren sowie von Diebstahl, andalenakten, unsachgemässer Lagerung und Unkenntnis bedroht.

Kernaufgaben

Zu den wichtigsten Aufgeaben des Kulturgüterschutzes gehören:

  • das Anfertigen von Planungen und Basisdokumentationen
  • die Erstellung von Einsatzplänen in Zusammenarbeit mit den Feuerwehren
  • im Ereignisfall die Umsetzung von Schutzmassnahmen (Evakuierung, Verpackung, Transport, Lagerung etc.) für Kulturgüter
  • die Beratung von Führungsorganen, Einsatzdiensten und Besitzern von Kulturgut

Weiterführende Informationen

Auf der Homepage des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz BABS sind weitere Informationen zum Thema KGS zu finden.