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Dienstpflicht im Zivilschutz

Der Zivilschutz kann auch für präventive Massnahmen zur Verhinderung oder Verminderung von Schäden, für Instandstellungsarbeiten nach Schadenereignissen oder Einsätze zugunsten der Gemeinschaft (z. B. kulturelle oder sportliche Grossanlässe) eingesetzt werden.

Rechtliche Grundlagen | Dienstpflicht im Zivilschutz

Schutzdienstpflicht / Dauer

Die Schutzdienstpflicht beginnt in dem Jahr, in dem die Grundausbildung absolviert wird, und dauert 14 Jahre. Maximal sind dabei 245 Diensttage zu leisten. Für höhere Unteroffiziere und Offiziere dauert die Dienstpflicht bis zum Ende des Jahres, in dem sie 40 Jahre alt werden.

Der Bundesrat kann die Schutzdienstpflicht für den Fall eines bewaffneten Konflikts erhöhen.

Ausbildung im Zivilschutz / Dauer

Ausbildungen Dauer
Grundausbildung 10 Ausbildungstage
Zusatzausbildung/Spezialfunktion bis zu 19 Ausbildungstage pro Spezialfunktion

Kaderausbildung Gruppenführer

Kaderausbildung Zugführer

10 Ausbildungstage

15 Ausbildungstage

Kommandantenkurs 19 bis 25 Ausbildungstage
Wiederholungskurs mind. 3 bis max. 21 Diensttage pro Jahr
Weiterbildungskurse durch Kanton nach BZG Artikel 52 bis 5 Ausbildungstage pro Jahr

Rechte

Die Schutzdienstpflichtigen haben Anspruch auf Sold und Erwerbsausfallentschädigung, Verpflegung, Transport und Unterkunft. Sie sind militärversichert, und bei der Berechnung der Wehrpflichtersatzabgabe werden ihnen die Ausbildungs- und Einsatztage angerechnet.

Pflichten

Die Schutzdienstpflichtigen haben den dienstlichen Anordnungen Folge zu leisten. Bei einem Aufgebot haben sie gemäss den Anordnungen der aufbietenden Stelle einzurücken. Schutzdienstpflichtige können verpflichtet werden, Kaderfunktionen zu übernehmen und die damit verbundenen Dienstleistungen zu erfüllen. Wenn nötig haben sie auch ausserdienstliche Pflichten zu erfüllen, insbesondere zur Vorbereitung von Ausbildungsdiensten und Einsätzen.

Wehrpflichtersatzabgabe

Schweizer Bürger, die keinen Militär- oder Zivildienst leisten, müssen eine Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen:

  • Die Höhe der Wehrpflichtersatzabgabe beträgt pro Jahr 3 % des steuerbaren Einkommens der direkten Bundesteuer, mindestens aber 400 Franken.
  • Schutzdienstpflichtige erhalten eine Ermässigung auf die Ersatzabgabe von 4 % für jeden besoldeten Schutzdiensttag.
  • Die Wehrpflichtersatzabgabe wird jeweils am 1. Mai für das Vorjahr erhoben (provisorische Rechnung).