Dienstpflicht im Zivilschutz
Der Zivilschutz kann auch für präventive Massnahmen zur Verhinderung oder Verminderung von Schäden, für Instandstellungsarbeiten nach Schadenereignissen oder Einsätze zugunsten der Gemeinschaft (z. B. kulturelle oder sportliche Grossanlässe) eingesetzt werden.
Rechtliche Grundlagen | Dienstpflicht im Zivilschutz
Schutzdienstpflicht / Dauer
Die Schutzdienstpflicht beginnt in dem Jahr, in dem die Grundausbildung absolviert wird, und dauert 14 Jahre. Maximal sind dabei 245 Diensttage zu leisten. Für höhere Unteroffiziere und Offiziere dauert die Dienstpflicht bis zum Ende des Jahres, in dem sie 40 Jahre alt werden.
Der Bundesrat kann die Schutzdienstpflicht für den Fall eines bewaffneten Konflikts erhöhen.
Ausbildung im Zivilschutz / Dauer
Ausbildungen | Dauer |
Grundausbildung | 10 Ausbildungstage |
Zusatzausbildung/Spezialfunktion | bis zu 19 Ausbildungstage pro Spezialfunktion |
Kaderausbildung Gruppenführer Kaderausbildung Zugführer |
10 Ausbildungstage 15 Ausbildungstage |
Kommandantenkurs | 19 bis 25 Ausbildungstage |
Wiederholungskurs | mind. 3 bis max. 21 Diensttage pro Jahr |
Weiterbildungskurse durch Kanton nach BZG Artikel 52 | bis 5 Ausbildungstage pro Jahr |
Rechte
Die Schutzdienstpflichtigen haben Anspruch auf Sold und Erwerbsausfallentschädigung, Verpflegung, Transport und Unterkunft. Sie sind militärversichert, und bei der Berechnung der Wehrpflichtersatzabgabe werden ihnen die Ausbildungs- und Einsatztage angerechnet.
Pflichten
Die Schutzdienstpflichtigen haben den dienstlichen Anordnungen Folge zu leisten. Bei einem Aufgebot haben sie gemäss den Anordnungen der aufbietenden Stelle einzurücken. Schutzdienstpflichtige können verpflichtet werden, Kaderfunktionen zu übernehmen und die damit verbundenen Dienstleistungen zu erfüllen. Wenn nötig haben sie auch ausserdienstliche Pflichten zu erfüllen, insbesondere zur Vorbereitung von Ausbildungsdiensten und Einsätzen.
Wehrpflichtersatzabgabe
Schweizer Bürger, die keinen Militär- oder Zivildienst leisten, müssen eine Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen:
- Die Höhe der Wehrpflichtersatzabgabe beträgt pro Jahr 3 % des steuerbaren Einkommens der direkten Bundesteuer, mindestens aber 400 Franken.
- Schutzdienstpflichtige erhalten eine Ermässigung auf die Ersatzabgabe von 4 % für jeden besoldeten Schutzdiensttag.
- Die Wehrpflichtersatzabgabe wird jeweils am 1. Mai für das Vorjahr erhoben (provisorische Rechnung).